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SOFTWARE-LIZENZ
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BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE
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SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE
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ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER
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LIZENZVEREINBARUNG.
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1. Lizenz.
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SHARP gewährt Ihnen das Recht, die Anwender-, Vorführ- und Systemsoftware sowie alle
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anderen, mit dieser Lizenz mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder
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einem anderen Medium enthalten sind, (als die "Software" bezeichnet) einschließlich der
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begleitenden Dokumentation zu benutzen. Sie sind der Eigentümer des Datenträgers, auf
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dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der Rechtstitel für die Software
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und die begleitende Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von SHARP.
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Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Verwendung der Software auf einem oder mehreren
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Computern, die an einen einzelnen Drucker angeschlossen sind, sowie die Anfertigung
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einer einzigen Kopie in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken
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erstellt werden darf. Diese Kopie muß den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von
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SHARP und alle anderen Schutzvermerke von Sharp und/oder den Lizenzgebern von Sharp
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enthalten, die sich auf der Originalkopie der Software befinden.
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Sie haben außerdem das Recht, all Ihre Lizenzrechte, die in der Software und der
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Software-Sicherungskopie enthalten sind, sowie die begleitende Dokumentation und eine
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Kopie dieser Lizenz auf einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, daß diese dritte
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Partei diese Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit den Benutzungsbedingungen
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einverstanden erklärt.
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2. Beschränkungen.
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Diese Software enthält urheberrechtlich geschützte Daten, Geschäftsgeheimnisse und
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anderes gesetzlich geschütztes Material, dessen Eigentümer Sharp und/oder die
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Lizenzgeber von Sharp sind; zum Schutze dieser Informationen darf die Software nicht
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dekompiliert, rückentwickelt, disassembliert oder auf andere Weise in eine für den
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Menschen lesbare Form gebracht werden.
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Sie dürfen weder die Software modifizieren, in einem Netzwerk verwenden, mieten,
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vermieten, verleihen oder vertreiben, noch dürfen Sie Programme herstellen, die
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ganz oder teilweise auf dieser Software basieren. Sie dürfen die Software nicht
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auf elektronischem Wege zwischen Computern oder über ein Netzwerk übertragen.
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3. Beendigung.
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Diese Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung rechtsgültig. Sie können diese Lizenzvereinbarung
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jederzeit beenden, indem Sie die Software, die begleitende Dokumentation und alle Kopien
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vernichten. Die Lizenz endet bei Nichterfüllung einer der Vertragsbedingungen sofort und
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ohne vorherige Benachrichtigung durch SHARP und/oder die Lizenzgeber von Sharp. Bei
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Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, die Software, die begleitende
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Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten.
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4. Exportgesetz-Zusicherungen.
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Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen hiermit, daß weder die Software noch
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irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus
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hervorgehenden Produkte von den Vereinigten Staaten aus in ein anderes Land exportiert
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werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und
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Bestimmungen autorisiert und erlaubt ist. Wenn die Software von Ihnen rechtmäßig
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außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, erklären Sie sich einverstanden,
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daß Sie weder die Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen
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Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte re-exportieren werden, wenn dies
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nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen und durch
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die am Einkaufsort der Software geltenden Gesetze und Bestimmungen erlaubt ist.
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5. Staatliche Endverbraucher.
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Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behörde der US-Regierung erwerben,
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treffen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu. Die Regierung erklärt sich mit den
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folgenden Punkten einverstanden:
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(i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur
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Verfügung gestellt, ist die Software als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren;
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in diesem Fall erwirbt die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" auf die Software und
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deren Dokumentation, gemäß der Definition in Paragraph 252.227-7013 (c) (1), (Okt.1988)
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der DFARS.
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(ii)Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen
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Abteilung oder Agentur der US-Regierung zur Verfügung gestellt, hat die Regierung die in
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Paragraph 52.227-19 (c) (2) der FAR festgelegten Rechte an der Software und der
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begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA trifft Paragraph 18-52.227-86 (d) des
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"NASA Supplement to the FAR" zu.
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6. Beschränkte Garantie auf das Speichermedium.
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SHARP garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, daß die zur
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Aufzeichnung der Software verwendeten Datenträger bei normaler Benutzung frei von
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Material-und Verarbeitungsfehlern sind. Die gesamte Haftung von SHARP und/oder den
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Lizenzgebern von Sharp und Ihr alleiniger Rechtsanspruch besteht in dem Ersatz des
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Datenträgers, der dieser beschränkten Garantie nicht genügt, die in diesem 6. Punkt
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der Lizenzvereinbarung festgelegt ist. Der Datenträger wird dann ersetzt, wenn er
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zusammen mit einer Kopie Ihrer Kaufquittung an Sharp oder einen von Sharp autorisierten
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Händler zurückgegeben wird. SHARP ist nicht verpflichtet, einen durch Unfall,
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Mißbrauch oder unsachgemäße Anwendung beschädigten Datenträger zu ersetzen.
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JEGLICHE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUF DIE DATENTRÄGER,
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EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIE, DASS DIE
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WAREN VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET
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SIND, SIND AUF EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN BEGRENZT, GERECHNET
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AB AUSLIEFERUNGSDATUM. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN GEWISSE RECHTE; ES
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KÖNNEN IHNEN WEITERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE SICH VON STAAT/RECHTSORDNUNG
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ZU STAAT/ RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN KÖNNEN.
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7. Software-Garantieausschluß.
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Sie bestätigen und akzeptieren hiermit ausdrücklich, daß die Verwendung der Software auf
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eigenes Risiko geschieht. Die Software und die begleitende Dokumentation werden auf einer
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IST-ZUSTAND-Basis und ohne weitere Gewährleistung ausgeliefert; SHARP UND DIE
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LIZENZGEBER VON SHARP (für die Klauseln 7 und 8 werden SHARP und die Lizenzgeber
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von SHARP gemeinsam als SHARP bezeichnet) SCHLIESSEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH
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ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN
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GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE
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STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENE GARANTIE, DASS DIE WAREN VON
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MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET
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SIND. SHARP ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE IN DER
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SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS
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ENTSPRECHEN, ODER DASS DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE OHNE
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UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI MÖGLICH IST, ODER DASS DEFEKTE IN
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DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. AUSSERDEM GIBT SHARP KEINE GARANTIE
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BZW. MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN, WAS DIE RICHTIGKEIT,
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GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER ANDERE EIGENSCHAFTEN ANBELANGT,
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DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN
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DOKUMENTATION ODER AUS DEN FOLGEN DER VERWENDUNG ERGEBEN.
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KEINERLEI MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER
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HINWEISE, DIE VON SHARP ODER VON EINEM VON SHARP AUTORISIERTEN
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HÄNDLER ABGEGEBEN WERDEN, KÖNNEN ZU EINEM GARANTIEANSPRUCH
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FÜHREN ODER AUF ANDERE WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE ERWEITERN.
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IM FALLE EINES DEFEKTS DER SOFTWARE SIND SIE SELBST (UND NICHT
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SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER) FÜR ALLE KOSTEN
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DER NOTWENDIG GEWORDENEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND
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KORREKTUREN VERANTWORTLICH. EINIGE STAATEN/LÄNDER ERLAUBEN
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KEINEN AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN
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GARANTIEN. IN DIESEM FALL GILT DER OBEN AUFGEFÜHRTE
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AUSSCHLUSS FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT.
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8. Haftungsbeschränkung.
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UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SELBST BEI FAHRLÄSSIGKEIT, KANN SHARP FÜR
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ZUSÄTZLICHE, SPEZIELLE ODER NACHFOLGENDE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT
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WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. VERWENDUNGSUNFÄHIGKEIT DER
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SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ENTSTANDEN SIND,
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SELBST WENN SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE
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MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE
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STAATEN/RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINE
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HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR ZUSÄTZLICHE ODER FOLGESCHÄDEN; IN DIESEM FALLE
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TREFFEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN AUF
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SIE NICHT ZU.
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Auf keinen Fall kann der von SHARP zu leistende Ersatz für Schäden, Verluste und
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Klagegründe [weder im Rahmen eines Vertrags, noch bei einer unerlaubten Handlung
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(einschließlich Fahrlässigkeit) oder resultierend aus anderen Ursachen] den Betrag
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übersteigen, den Sie für die Software bezahlt haben.
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9. Geltendes Recht und Teilnichtigkeit.
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Für einen Teil der Software, der sich auf die Verwendung mit Apple Macintosh und Microsoft
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Windows bezieht, unterliegt die Anwendung und Auslegung dieser Lizenzvereinbarung den in
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Kalifornien bzw. Washington geltenden Gesetzen. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine
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zuständige Gerichtsbarkeit eine der Klauseln dieser Lizenzvereinbarung oder einen Teil einer
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Klausel als nicht einklagbar beurteilen, so ist die betreffende Vertragsklausel bis zum
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größtmöglichen Umfang zu erfüllen, um dem Vereinbarungszweck der Parteien Genüge zu tun.
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Die übrigen Vertragsbedingungen gelten weiterhin im vollen Umfang des Gesetzes.
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10. Vollständige Vereinbarung.
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Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in bezug auf
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die Verwendung der Software und der begleitenden Dokumentation dar; diese Lizenz ersetzt
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alle vorherigen oder gegenwärtig wirksamen Abmachungen oder Vereinbarungen, die den
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obigen Vertragsinhalt betreffen, seien sie in schriftlicher oder mündlicher Form. Zusätze
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zu oder Veränderungen an dieser Lizenz sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in
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schriftlicher Form abgefaßt und von einem bevollmächtigten Repräsentanten der Firma
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SHARP unterzeichnet wurden.
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