SOFTWARE-LIZENZ BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE ZUM ERSTEN MAL VERWENDEN. DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG. 1. Lizenz. SHARP gewährt Ihnen das Recht, die Anwender-, Vorführ- und Systemsoftware sowie alle anderen, mit dieser Lizenz mitgelieferten Softwaredaten, die auf Diskette, CD-ROM oder einem anderen Medium enthalten sind, (als die "Software" bezeichnet) einschließlich der begleitenden Dokumentation zu benutzen. Sie sind der Eigentümer des Datenträgers, auf dem diese Software aufgezeichnet ist, doch verbleibt der Rechtstitel für die Software und die begleitende Dokumentation bei SHARP und/oder den Lizenzgebern von SHARP. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Verwendung der Software auf einem oder mehreren Computern, die an einen einzelnen Drucker angeschlossen sind, sowie die Anfertigung einer einzigen Kopie in maschinenlesbarer Form, die ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellt werden darf. Diese Kopie muß den Copyright-Vermerk der Lizenzgeber von SHARP und alle anderen Schutzvermerke von Sharp und/oder den Lizenzgebern von Sharp enthalten, die sich auf der Originalkopie der Software befinden. Sie haben außerdem das Recht, all Ihre Lizenzrechte, die in der Software und der Software-Sicherungskopie enthalten sind, sowie die begleitende Dokumentation und eine Kopie dieser Lizenz auf einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, daß diese dritte Partei diese Lizenz zur Kenntnis nimmt und sich mit den Benutzungsbedingungen einverstanden erklärt. 2. Beschränkungen. Diese Software enthält urheberrechtlich geschützte Daten, Geschäftsgeheimnisse und anderes gesetzlich geschütztes Material, dessen Eigentümer Sharp und/oder die Lizenzgeber von Sharp sind; zum Schutze dieser Informationen darf die Software nicht dekompiliert, rückentwickelt, disassembliert oder auf andere Weise in eine für den Menschen lesbare Form gebracht werden. Sie dürfen weder die Software modifizieren, in einem Netzwerk verwenden, mieten, vermieten, verleihen oder vertreiben, noch dürfen Sie Programme herstellen, die ganz oder teilweise auf dieser Software basieren. Sie dürfen die Software nicht auf elektronischem Wege zwischen Computern oder über ein Netzwerk übertragen. 3. Beendigung. Diese Lizenz ist bis zu ihrer Beendigung rechtsgültig. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit beenden, indem Sie die Software, die begleitende Dokumentation und alle Kopien vernichten. Die Lizenz endet bei Nichterfüllung einer der Vertragsbedingungen sofort und ohne vorherige Benachrichtigung durch SHARP und/oder die Lizenzgeber von Sharp. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, die Software, die begleitende Dokumentation und alle bestehenden Kopien zu vernichten. 4. Exportgesetz-Zusicherungen. Sie erklären sich damit einverstanden und bestätigen hiermit, daß weder die Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte von den Vereinigten Staaten aus in ein anderes Land exportiert werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen autorisiert und erlaubt ist. Wenn die Software von Ihnen rechtmäßig außerhalb der Vereinigten Staaten erworben wurde, erklären Sie sich einverstanden, daß Sie weder die Software noch irgendwelche anderen, von SHARP erhaltenen technischen Daten oder unmittelbar daraus hervorgehenden Produkte re-exportieren werden, wenn dies nicht durch die in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetze und Bestimmungen und durch die am Einkaufsort der Software geltenden Gesetze und Bestimmungen erlaubt ist. 5. Staatliche Endverbraucher. Wenn Sie die Software im Auftrag einer Abteilung oder Behörde der US-Regierung erwerben, treffen die nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu. Die Regierung erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden: (i) Wird die Software dem Verteidigungsministerium (Department of Defense, DoD) zur Verfügung gestellt, ist die Software als "Kommerzielle Computersoftware" zu klassifizieren; in diesem Fall erwirbt die Regierung nur "eingeschränkte Rechte" auf die Software und deren Dokumentation, gemäß der Definition in Paragraph 252.227-7013 (c) (1), (Okt.1988) der DFARS. (ii)Wird die Software nicht dem Verteidigungsministerium (DoD), sondern einer anderen Abteilung oder Agentur der US-Regierung zur Verfügung gestellt, hat die Regierung die in Paragraph 52.227-19 (c) (2) der FAR festgelegten Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation; im Falle der NASA trifft Paragraph 18-52.227-86 (d) des "NASA Supplement to the FAR" zu. 6. Beschränkte Garantie auf das Speichermedium. SHARP garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, daß die zur Aufzeichnung der Software verwendeten Datenträger bei normaler Benutzung frei von Material-und Verarbeitungsfehlern sind. Die gesamte Haftung von SHARP und/oder den Lizenzgebern von Sharp und Ihr alleiniger Rechtsanspruch besteht in dem Ersatz des Datenträgers, der dieser beschränkten Garantie nicht genügt, die in diesem 6. Punkt der Lizenzvereinbarung festgelegt ist. Der Datenträger wird dann ersetzt, wenn er zusammen mit einer Kopie Ihrer Kaufquittung an Sharp oder einen von Sharp autorisierten Händler zurückgegeben wird. SHARP ist nicht verpflichtet, einen durch Unfall, Mißbrauch oder unsachgemäße Anwendung beschädigten Datenträger zu ersetzen. JEGLICHE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUF DIE DATENTRÄGER, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIE, DASS DIE WAREN VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, SIND AUF EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN BEGRENZT, GERECHNET AB AUSLIEFERUNGSDATUM. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN GEWISSE RECHTE; ES KÖNNEN IHNEN WEITERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE SICH VON STAAT/RECHTSORDNUNG ZU STAAT/ RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN KÖNNEN. 7. Software-Garantieausschluß. Sie bestätigen und akzeptieren hiermit ausdrücklich, daß die Verwendung der Software auf eigenes Risiko geschieht. Die Software und die begleitende Dokumentation werden auf einer IST-ZUSTAND-Basis und ohne weitere Gewährleistung ausgeliefert; SHARP UND DIE LIZENZGEBER VON SHARP (für die Klauseln 7 und 8 werden SHARP und die Lizenzgeber von SHARP gemeinsam als SHARP bezeichnet) SCHLIESSEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENE GARANTIE, DASS DIE WAREN VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. SHARP ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS ENTSPRECHEN, ODER DASS DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI MÖGLICH IST, ODER DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. AUSSERDEM GIBT SHARP KEINE GARANTIE BZW. MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN, WAS DIE RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER ANDERE EIGENSCHAFTEN ANBELANGT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ODER AUS DEN FOLGEN DER VERWENDUNG ERGEBEN. KEINERLEI MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER HINWEISE, DIE VON SHARP ODER VON EINEM VON SHARP AUTORISIERTEN HÄNDLER ABGEGEBEN WERDEN, KÖNNEN ZU EINEM GARANTIEANSPRUCH FÜHREN ODER AUF ANDERE WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE ERWEITERN. IM FALLE EINES DEFEKTS DER SOFTWARE SIND SIE SELBST (UND NICHT SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER) FÜR ALLE KOSTEN DER NOTWENDIG GEWORDENEN WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND KORREKTUREN VERANTWORTLICH. EINIGE STAATEN/LÄNDER ERLAUBEN KEINEN AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN. IN DIESEM FALL GILT DER OBEN AUFGEFÜHRTE AUSSCHLUSS FÜR SIE UNTER UMSTÄNDEN NICHT. 8. Haftungsbeschränkung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SELBST BEI FAHRLÄSSIGKEIT, KANN SHARP FÜR ZUSÄTZLICHE, SPEZIELLE ODER NACHFOLGENDE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. VERWENDUNGSUNFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN SHARP ODER EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE STAATEN/RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR ZUSÄTZLICHE ODER FOLGESCHÄDEN; IN DIESEM FALLE TREFFEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN AUF SIE NICHT ZU. Auf keinen Fall kann der von SHARP zu leistende Ersatz für Schäden, Verluste und Klagegründe [weder im Rahmen eines Vertrags, noch bei einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder resultierend aus anderen Ursachen] den Betrag übersteigen, den Sie für die Software bezahlt haben. 9. Geltendes Recht und Teilnichtigkeit. Für einen Teil der Software, der sich auf die Verwendung mit Apple Macintosh und Microsoft Windows bezieht, unterliegt die Anwendung und Auslegung dieser Lizenzvereinbarung den in Kalifornien bzw. Washington geltenden Gesetzen. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine zuständige Gerichtsbarkeit eine der Klauseln dieser Lizenzvereinbarung oder einen Teil einer Klausel als nicht einklagbar beurteilen, so ist die betreffende Vertragsklausel bis zum größtmöglichen Umfang zu erfüllen, um dem Vereinbarungszweck der Parteien Genüge zu tun. Die übrigen Vertragsbedingungen gelten weiterhin im vollen Umfang des Gesetzes. 10. Vollständige Vereinbarung. Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in bezug auf die Verwendung der Software und der begleitenden Dokumentation dar; diese Lizenz ersetzt alle vorherigen oder gegenwärtig wirksamen Abmachungen oder Vereinbarungen, die den obigen Vertragsinhalt betreffen, seien sie in schriftlicher oder mündlicher Form. Zusätze zu oder Veränderungen an dieser Lizenz sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form abgefaßt und von einem bevollmächtigten Repräsentanten der Firma SHARP unterzeichnet wurden.